AGB
1. Allgemeines
AZ TENNIS ACADEMY (nachfolgend „Tennisschule“ genannt) ist eine unabhängig geführte Tennis-Organisation, die ihren eigenen Regeln unterliegt.
Die Tennisschule kann seine eigenen Preise und Bedingungen des Trainings ohne Vorankündigung ändern.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kunden, die Dienstleistungen und Angebote der Tennisschule in Anspruch nehmen, ohne Ausnahmen.
Die Tennisschule fördert die sportliche und tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen Tennisbundes (DTB), Professional Tennis Registry (PTR), International Tennis Federation (ITF), Registro Profesional de Tenis (RPT), Women’s Tennis Coaches Association (WTCA), United States Tennis Professionals Association (USPTA) und International Tennis Performance Association (ITPA).
Die Tennisschule hat das Recht, ihre Kunden auszuwählen. Die Tennisschule hat das Recht, jegliche Zusammenarbeit mit Kunden zu beenden, die die Werte und Prinzipien der Tennisschule nicht respektieren. Die Kündigung kann mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden und wird sofort wirksam.
2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- und Gruppentraining (maximal 6. Teilnehmer). Hier wird zwischen Dauertraining und einzeln gebuchten Unterrichtsstunden unterschieden. Das Dauertraining erstreckt sich über eine Sommer- bzw. Wintersaison, oder besteht aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 6 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse, Mannschaftstraining, Feriencamp o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
3. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausgefallene Stunden
Wir haben keine Absagen für Trainings wegen schlechten Wetters.
Nach Beginn der Tennisstunde gibt es keine Rückerstattung mehr.
Trainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt werden, werden nachgeholt.
Trainingsstunden die durch der Trainingsteilnehmer – gleich aus welchem Grund – abgesagt werden, werden nachgeholt nur in den Grenzen der Verfügbarkeit des Trainers.
Seitens des Kunden muss einzeln gebuchter Unterricht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt jedoch erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser ausgefallenen Stunde besteht nicht.
Nach Beginn eines Feriencamps, Kindergarten- oder Schnupperkurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden.
5. Vorzeitige Beendigung / Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nur zum Ende einer Spielsaison möglich, eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
In den gesetzlich geregelten Fällen kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
Daneben wird ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall einer mehr als 3 Monate andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung eingeräumt, die ein Fortsetzen des Sportes unmöglich macht. Dies ist durch ein aussagekräftiges Attest nachzuweisen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und größe Fahrlässigkeit.
7. Inkasso
Alle Kunden müssen die Hallegebühr bezahlen wenn die Halle ist benutzt. (Winter- oder Sommersaison).
Die Gebühr für 10er Abo Tennistraining muss vor der ersten Unterrichtsstunde bezahlt werden. Die Gebühr für die Halle (wenn verwendet) ist zusammen mit dem Preis für das Tennistraining zu zahlen, wobei die Tennisschule die Verantwortung übernimmt, sich an die Hallenbesitzer zu bezahlen.
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung der ersten Trainingseinheit fällig.
Das Trainingsentgelt eines Feriencamps ist am 1. Tag des Campbesuchs zu zahlen.
8. Datenschutz
Durch Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse erteilen Sie uns die Erlaubnis, Sie bezüglich Ihres Tennisunterrichts anzurufen / zu schreiben. Wir verkaufen oder tauschen Ihre persönlichen Daten nicht mit Dritten oder anderen Organisationen aus. Mehr über den Datenschutz hier lesen.
9. Multimedia-Freigabeklausel
Die Tennisschule hat das Recht, während des Tennisunterrichts Bilder und Videos seiner Schüler zu machen und solche Bilder und Videos in seinen Marketingmaterialien zu Werbezwecken in sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder Twitter zu verwenden.
Falls Sie mit diesem Absatz nicht einverstanden sind, müssen Sie dies schriftlich angeben.
Kunden, die in solchen Bildern und Videos erscheinen, haben keinen Anspruch auf irgendwelche Vergütungen, Residuen, Lizenzgebühren oder andere Zahlungen in Bezug auf ihr Image oder ihre Nutzung.
Die AGB und Datenschutzerklärung gelten ab 01.04.2017.
AZ TENNIS ACADEMY
1. Allgemeines
AZ TENNIS ACADEMY (nachfolgend „Tennisschule“ genannt) ist eine unabhängig geführte Tennis-Organisation, die ihren eigenen Regeln unterliegt.
Die Tennisschule kann seine eigenen Preise und Bedingungen des Trainings ohne Vorankündigung ändern.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kunden, die Dienstleistungen und Angebote der Tennisschule in Anspruch nehmen, ohne Ausnahmen.
Die Tennisschule fördert die sportliche und tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen Tennisbundes (DTB), Professional Tennis Registry (PTR), International Tennis Federation (ITF), Registro Profesional de Tenis (RPT), Women’s Tennis Coaches Association (WTCA), United States Tennis Professionals Association (USPTA) und International Tennis Performance Association (ITPA).
Die Tennisschule hat das Recht, ihre Kunden auszuwählen. Die Tennisschule hat das Recht, jegliche Zusammenarbeit mit Kunden zu beenden, die die Werte und Prinzipien der Tennisschule nicht respektieren. Die Kündigung kann mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden und wird sofort wirksam.
2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- und Gruppentraining (maximal 6. Teilnehmer). Hier wird zwischen Dauertraining und einzeln gebuchten Unterrichtsstunden unterschieden. Das Dauertraining erstreckt sich über eine Sommer- bzw. Wintersaison, oder besteht aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 6 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse, Mannschaftstraining, Feriencamp o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
3. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausgefallene Stunden
Wir haben keine Absagen für Trainings wegen schlechten Wetters.
Nach Beginn der Tennisstunde gibt es keine Rückerstattung mehr.
Trainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt werden, werden nachgeholt.
Trainingsstunden die durch der Trainingsteilnehmer – gleich aus welchem Grund – abgesagt werden, werden nachgeholt nur in den Grenzen der Verfügbarkeit des Trainers.
Seitens des Kunden muss einzeln gebuchter Unterricht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt jedoch erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser ausgefallenen Stunde besteht nicht.
Nach Beginn eines Feriencamps, Kindergarten- oder Schnupperkurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden.
5. Vorzeitige Beendigung / Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nur zum Ende einer Spielsaison möglich, eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
In den gesetzlich geregelten Fällen kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
Daneben wird ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall einer mehr als 3 Monate andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung eingeräumt, die ein Fortsetzen des Sportes unmöglich macht. Dies ist durch ein aussagekräftiges Attest nachzuweisen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und größe Fahrlässigkeit.
7. Inkasso
Alle Kunden müssen die Hallegebühr bezahlen wenn die Halle ist benutzt. (Winter- oder Sommersaison).
Die Gebühr für 10er Abo Tennistraining muss vor der ersten Unterrichtsstunde bezahlt werden. Die Gebühr für die Halle (wenn verwendet) ist zusammen mit dem Preis für das Tennistraining zu zahlen, wobei die Tennisschule die Verantwortung übernimmt, sich an die Hallenbesitzer zu bezahlen.
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung der ersten Trainingseinheit fällig.
Das Trainingsentgelt eines Feriencamps ist am 1. Tag des Campbesuchs zu zahlen.
8. Datenschutz
Durch Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse erteilen Sie uns die Erlaubnis, Sie bezüglich Ihres Tennisunterrichts anzurufen / zu schreiben. Wir verkaufen oder tauschen Ihre persönlichen Daten nicht mit Dritten oder anderen Organisationen aus. Mehr über den Datenschutz hier lesen.
9. Multimedia-Freigabeklausel
Die Tennisschule hat das Recht, während des Tennisunterrichts Bilder und Videos seiner Schüler zu machen und solche Bilder und Videos in seinen Marketingmaterialien zu Werbezwecken in sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder Twitter zu verwenden.
Falls Sie mit diesem Absatz nicht einverstanden sind, müssen Sie dies schriftlich angeben.
Kunden, die in solchen Bildern und Videos erscheinen, haben keinen Anspruch auf irgendwelche Vergütungen, Residuen, Lizenzgebühren oder andere Zahlungen in Bezug auf ihr Image oder ihre Nutzung.
Die AGB und Datenschutzerklärung gelten ab 01.04.2017.
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